Gemeinnützige Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts
Auch wenn Sie Gutes tun, sind Sie nicht automatisch „gemeinnützig“ im Sinne des Steuerrechts. Wir stellen sicher, dass Sie von den Steuerbegünstigungen für Gemeinnützige auch tatsächlich profitieren.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowohl in der Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts als auch in der Mitarbeit bei gemeinnützigen Organisationen bieten wir eine einzigartige Kombination aus exzellenter Fachexpertise und fundiertem Praxiswissen. Unabhängig davon, ob Sie eine kirchliche Organisation, Gebietskörperschaft, Interessensvertretung, Bildungseinrichtung, gemeinnützige Stiftung oder einen Sozialversicherungsträger, Entwicklungshilfe-, Sozial-, Umweltschutz-, Sport-, Kunst- und Kulturverein vertreten – bei uns stehen Sie und Ihre Anliegen im Mittelpunkt!