News  |  16.07.2024

Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer

Bis zum 8.8.2024 ist es für Klein- und Kleinstunternehmer möglich die Energiekostenpauschale für die
Energiekosten des Jahres 2023 zu beantragen.

Der Antrag auf die Pauschalförderung muss vom Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) beantragt werden. Wichtig ist, dass für die Antragstellung eine ID Austria und ein Zugang zum USP nötig ist. Ebenfalls sollte berücksichtigt werden, dass Unternehmen, die bereits den AWS-Energiekostenzuschuss beantragt haben, keine Energiekostenpauschale zusteht.

Die Förderung wird abhängig von der Branche und vom Jahresumsatz berechnet, sie beträgt zwischen EUR 165,50 und EUR 2.685,00. Ob eine Branche förderungsberechtigt ist, lässt sich auf www.energiekostenpauschale.at unter dem Punkt „Branchencheck“ überprüfen. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Förderung.

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